Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
deine-firmenwebsite.at — gültig für Verträge mit Unternehmer:innen.
Stand: 26. Juni 2026
Diese AGB gelten ausschließlich für Unternehmergeschäfte. Sie werden Bestandteil des Vertrags, wenn sie vor Vertragsabschluss bereitgestellt und im Angebot oder Projektauftrag wirksam einbezogen werden.
AGB als PDF herunterladen§ 1 – Geltungsbereich und Unternehmergeschäft
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Angebote, Verträge, Leistungen und Lieferungen von Fabian Johannes Gadner, Fleischmarkt 16, 9020 Klagenfurt am Wörthersee, Österreich, UID ATU81339856 (nachfolgend „Auftragnehmer“) unter der Marke deine-firmenwebsite.at.
1.2 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmer:innen im Sinne des Unternehmensgesetzbuches (UGB), nachfolgend „Auftraggeber“ genannt. Sie gelten nicht für Verbraucher:innen im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes. Der Auftraggeber bestätigt mit der Beauftragung, dass er den Vertrag zu Unternehmenszwecken abschließt.
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.
1.4 Individuelle Angebote, Leistungsbeschreibungen, Projektaufträge und schriftliche Zusatzvereinbarungen gehen diesen AGB nur insoweit vor, als sie ausdrücklich abweichende Regelungen enthalten.
1.5 Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer unverzüglich zu informieren, wenn sich während des Projekts herausstellt, dass er nicht als Unternehmer handelt oder die Leistung überwiegend privaten Zwecken dient. Der Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, die Leistung bis zur gesonderten vertraglichen Klärung auszusetzen oder den Vertrag abzulehnen.
§ 2 – Angebote und Vertragsabschluss
2.1 Angaben zu Leistungen, Paketen, Preisen, Zeiträumen oder technischen Möglichkeiten auf Websites, in Social Media, Präsentationen, Preislisten oder Werbemitteln stellen kein verbindliches Vertragsangebot dar.
2.2 Angebote des Auftragnehmers sind, sofern darin nichts anderes angegeben ist, 14 Kalendertage ab Ausstellungsdatum gültig.
2.3 Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche oder in Textform erklärte Annahme eines Angebots durch den Auftraggeber, durch ausdrückliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Eingang der vereinbarten Anzahlung zustande.
2.4 Der Auftragnehmer ist vor Vertragsabschluss nicht verpflichtet, ein Angebot anzunehmen, Kapazitäten freizuhalten oder einen bestimmten Projektbeginn zu ermöglichen.
§ 3 – Leistungsumfang und technische Umsetzung
3.1 Geschuldet ist ausschließlich der Leistungsumfang, der im jeweiligen Angebot, Projektauftrag oder einer schriftlichen Zusatzvereinbarung konkret beschrieben ist.
3.2 Websites und digitale Lösungen werden individuell und nach fachlichem Ermessen auf Basis geeigneter moderner Webtechnologien umgesetzt. Je nach Projekt können unter anderem Astro, Next.js, React, TypeScript, serverseitige oder cloudbasierte Dienste, APIs, Datenbanken sowie vergleichbare Systeme eingesetzt werden.
3.3 Die Auswahl, Änderung oder Ablösung von Frameworks, Infrastruktur, Hosting-Architektur, Bibliotheken, Diensten und technischen Implementierungswegen obliegt dem Auftragnehmer, sofern der vereinbarte Leistungsumfang dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
3.4 Der Auftragnehmer darf geeignete Drittanbieter, Hosting-Plattformen, Software, Bibliotheken, APIs und Subunternehmer einsetzen.
3.5 Änderungen von Gesetzen, Sicherheitsanforderungen, Browsern, Betriebssystemen, Plattformen, Suchsystemen oder Drittanbieterbedingungen können nach Vertragsabschluss Anpassungen erforderlich machen. Soweit diese nicht vom vereinbarten Leistungsumfang erfasst sind, stellen sie Zusatzleistungen dar.
3.6 Der Auftragnehmer erbringt keine Rechts-, Steuer-, Datenschutz-, Marken-, Urheberrechts-, Berufsrechts- oder sonstige Fachberatung, sofern dies nicht ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.
§ 4 – Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Inhalte, Informationen, Zugänge, Freigaben und Unterlagen rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form bereit. Dazu gehören insbesondere Texte, Leistungsbeschreibungen, Bilder, Videos, Logos, Markenmaterialien, Kontaktdaten, Unternehmensinformationen, rechtlich erforderliche Inhalte, Zugangsdaten, Freigaben von Entscheidungsträger:innen sowie Informationen über bestehende Systeme und technische Anforderungen.
4.2 Der Auftraggeber benennt auf Wunsch einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner. Freigaben und Feedback dieses Ansprechpartners gelten als verbindlich.
4.3 Der Auftraggeber sichert zu, zur Nutzung, Bearbeitung, Veröffentlichung und Weitergabe sämtlicher bereitgestellter Inhalte, Daten, Bilder, Logos, Texte, Marken, Dokumente und Materialien berechtigt zu sein.
4.4 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die aus rechtswidrigen, unrichtigen oder unberechtigt bereitgestellten Inhalten, Daten oder Vorgaben entstehen. Dies umfasst angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.
4.5 Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, bereitgestellte Inhalte auf rechtliche Zulässigkeit, Urheber-, Marken-, Wettbewerbs-, Datenschutz-, Berufs- oder sonstige Rechtskonformität zu prüfen.
4.6 Der Auftraggeber ist für die sichere Verwahrung seiner Zugangsdaten, die Aktualität seiner Kontaktdaten sowie die erforderlichen Freigaben und Einwilligungen verantwortlich.
4.7 Verzögerungen, Mehraufwände, Fehler oder Einschränkungen, die durch fehlende, verspätete, unvollständige oder fehlerhafte Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
§ 5 – Projektablauf, Feedback und Freigaben
5.1 Der Auftragnehmer beginnt mit der verbindlichen Projektplanung oder Umsetzung frühestens, wenn der Auftrag vollständig erteilt wurde, die vereinbarte Anzahlung eingegangen ist, die für den jeweiligen Projektschritt erforderlichen Inhalte und Zugänge vorliegen und offene technische oder organisatorische Fragen ausreichend geklärt sind.
5.2 Sofern nicht anders vereinbart, hat der Auftraggeber Entwürfe, Vorschauen, Freigabeanfragen und Zwischenstände innerhalb von 5 Werktagen zu prüfen und sein Feedback gesammelt, klar und in Textform zu übermitteln.
5.3 Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, laufende Einzelrückmeldungen, mehrere kleine Feedbackschritte oder widersprüchliche Weisungen fortlaufend einzuarbeiten. Feedback ist grundsätzlich pro Korrekturschleife gebündelt zu übermitteln.
5.4 Nach schriftlicher oder in Textform erfolgter Freigabe einer grundlegenden Struktur, Gestaltung, Funktion oder inhaltlichen Richtung gelten spätere grundlegende Richtungswechsel, Umgestaltungen, Neuplanungen oder zusätzliche Anforderungen als Zusatzleistung.
5.5 Bei fehlendem Feedback, verspäteten Freigaben oder fehlenden Unterlagen verschieben sich Zeitpläne und interne Kapazitätsplanungen angemessen. Der Auftragnehmer kann das Projekt nach vorheriger Aufforderung pausieren.
5.6 Stellt der Auftraggeber erforderliche Mitwirkungen trotz Erinnerung nicht innerhalb von 30 Kalendertagen bereit, kann der Auftragnehmer das Projekt aus der laufenden Planung nehmen. Für eine spätere Wiederaufnahme können neuerliche Terminabstimmungen und ein angemessener Organisations- und Wiedereinstiegsaufwand verrechnet werden.
§ 6 – Korrekturschleifen, Änderungen und Zusatzleistungen
6.1 Im Paket CORE ist eine gebündelte Korrekturschleife enthalten.
6.2 Im Paket CONNECT sind zwei gebündelte Korrekturschleifen enthalten.
6.3 Im Paket CREATE ergeben sich Anzahl und Umfang von Korrektur- und Testschleifen ausschließlich aus dem jeweiligen individuellen Angebot oder Projektauftrag.
6.4 Eine Korrekturschleife umfasst kleinere Anpassungen innerhalb der vereinbarten Gestaltung, Seitenstruktur und Funktionalität, insbesondere Textkorrekturen, Bildaustausch, kleinere Layoutanpassungen sowie Anpassungen von Abständen, Reihenfolgen und Details.
6.5 Nicht als Korrektur im vereinbarten Umfang gelten insbesondere vollständige Neugestaltungen bereits freigegebener Bereiche, neue Designrichtungen, zusätzliche Seiten, neue oder wesentlich geänderte Funktionen, nachträgliche Strukturänderungen, neue Zielgruppen- oder Leistungslogiken, zusätzliche Sprachversionen, neue Integrationen, Schnittstellen, Automatisierungen, umfangreiche neue Inhalte sowie Änderungen aufgrund verspätet bereitgestellter oder geänderter Kundendaten.
6.6 Weitere Korrekturen, Änderungen und Zusatzleistungen werden, sofern kein gesonderter Fixpreis vereinbart wird, nach Aufwand mit EUR 100,00 netto pro Stunde verrechnet. Die Abrechnung erfolgt in Zeiteinheiten von 15 Minuten.
6.7 Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber vor Beginn kostenpflichtiger Zusatzleistungen über den voraussichtlichen Aufwand, soweit dieser angemessen abschätzbar ist.
§ 7 – Preise, externe Kosten und Zahlungsbedingungen
7.1 Sämtliche Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
7.2 Fixpreise gelten ausschließlich für den vorab klar definierten Leistungsumfang des jeweiligen Angebots oder Projektauftrags. Zusätzliche Seiten, Funktionen, Inhalte, Änderungen oder Leistungen werden nur dann vom Fixpreis erfasst, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
7.3 Nicht im Fixpreis enthalten sind, sofern nicht ausdrücklich vereinbart, insbesondere Domainkosten, Hostingkosten, E-Mail-Postfächer, externe Softwarelizenzen, API-Kosten, Terminbuchungs-, Newsletter-, CRM- und Zahlungssysteme, Stockbilder, Stockvideos, Schriftlizenzen, externe Plugins, Tools, SaaS-Dienste, Rechtsberatung, Rechtstexte, Datenschutzberatung, Übersetzungen, Foto- und Videoproduktion sowie laufende Wartung und Betreuung.
7.4 Für Projekte der Pakete CORE und CONNECT gilt grundsätzlich folgende Zahlungsaufteilung: 50 % des Gesamtpreises bei Beauftragung und vor Projektbeginn; 50 % nach Fertigstellung und vor Veröffentlichung oder Übergabe der finalen Website.
7.5 Für Projekte des Pakets CREATE gilt grundsätzlich folgende Zahlungsaufteilung: 50 % des Gesamtpreises bei Beauftragung und vor Projektbeginn; 30 % nach Freigabe des Konzepts, der Designrichtung oder eines definierten Zwischenstands und vor Beginn der individuellen Umsetzungsphase; 20 % nach Fertigstellung und vor Veröffentlichung oder finaler Übergabe.
7.6 Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, binnen 7 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
7.7 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Veröffentlichung, Übergabe, Freischaltung, Übertragung oder Aktivierung einer Website oder eines digitalen Tools bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher fälliger Forderungen zurückzuhalten.
7.8 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte. Der Auftragnehmer kann außerdem angemessene Mahn-, Inkasso- und Rechtsverfolgungskosten verlangen.
7.9 Eine Aufrechnung durch den Auftraggeber ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder vom Auftragnehmer ausdrücklich anerkannten Gegenforderungen zulässig.
§ 8 – Zeitangaben, Projektfristen und kein Fixtermin
8.1 Projektbeginn, Zwischenstände, Dauer, Kapazitäten, Fertigstellung und Veröffentlichung werden ausschließlich als unverbindliche Planungswerte kommuniziert. Dies gilt auch dann, wenn ein Kalenderdatum, eine Kalenderwoche oder ein Zeitraum genannt wird. Der Auftragnehmer übernimmt keine verbindlichen Fertigstellungstermine.
8.2 Angaben wie „im Schnitt rund 7 Werktage“, „rund eine Woche“, „schnell live“ oder vergleichbare Aussagen sind Erfahrungs- und Planungswerte. Sie stellen ausdrücklich keinen Fixtermin, kein Fixgeschäft und keine zugesicherte Fertigstellungsfrist dar.
8.3 Die tatsächliche Projektdauer hängt insbesondere von Leistungsumfang, Verfügbarkeit und Qualität der Inhalte, Rückmeldungen, Freigaben, technischen Abhängigkeiten, Drittanbietern und dem Umfang nachträglicher Änderungen ab.
8.4 Ein Verzug des Auftragnehmers setzt jedenfalls voraus, dass der Auftraggeber nach Eintritt aller in § 5.1 genannten Voraussetzungen eine angemessene schriftliche Nachfrist gesetzt hat und diese fruchtlos abgelaufen ist. Dies gilt nicht, soweit zwingendes Recht entgegensteht.
8.5 Verzögerungen durch den Auftraggeber, Drittanbieter, Hosting- oder Cloud-Dienste, Behörden, Plattformen, höhere Gewalt oder sonstige Umstände außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers verlängern allfällige Zeitpläne angemessen.
8.6 Aus unverbindlichen Zeitangaben entstehen keine Ansprüche auf Vertragsstrafe, Ersatz entgangenen Gewinns, Ersatz von Folgeschäden oder sonstige Ansprüche wegen Verzögerung, soweit gesetzlich zulässig.
§ 9 – Abnahme
9.1 Nach Fertigstellung stellt der Auftragnehmer die Website, den Entwurf, das digitale Tool oder den vereinbarten Leistungsstand zur Abnahme bereit.
9.2 Der Auftraggeber hat die Leistung innerhalb von 7 Werktagen ab Bereitstellung zu prüfen und wesentliche Mängel schriftlich, konkret und nachvollziehbar bekannt zu geben.
9.3 Erfolgt innerhalb dieser Frist keine begründete Mängelrüge, kann der Auftragnehmer den Auftraggeber unter Hinweis auf die beabsichtigte Abnahme nochmals zur Rückmeldung binnen einer angemessenen Nachfrist auffordern. Erfolgt auch innerhalb dieser Nachfrist keine begründete Mängelrüge, gilt die Leistung – soweit rechtlich zulässig – als abgenommen.
9.4 Die produktive Nutzung, Veröffentlichung, Freischaltung oder Weitergabe der Leistung durch den Auftraggeber gilt jedenfalls als Abnahme.
9.5 Unwesentliche Mängel oder geringfügige Abweichungen, die die Nutzbarkeit der vereinbarten Leistung nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
9.6 Der Auftragnehmer wird berechtigte und nachvollziehbar gemeldete Mängel innerhalb angemessener Frist beheben.
§ 10 – Gewährleistung
10.1 Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die vereinbarte Leistung bei Übergabe oder Abnahme im Wesentlichen dem schriftlich vereinbarten Leistungsumfang entspricht.
10.2 Gewährleistungsansprüche sind auf Verbesserung oder Austausch nach Wahl des Auftragnehmers beschränkt, soweit gesetzlich zulässig.
10.3 Der Auftraggeber hat Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich und nachvollziehbar zu melden. Er hat dem Auftragnehmer die zur Analyse und Behebung erforderlichen Informationen und Zugänge bereitzustellen.
10.4 Soweit rechtlich zulässig, wird die Gewährleistungsfrist gegenüber Unternehmer:innen auf 12 Monate ab Abnahme verkürzt.
10.5 Gewährleistungsansprüche bestehen insbesondere nicht bei Mängeln, die durch unsachgemäße Nutzung, kundenseitige oder fremde Änderungen, Eingriffe in Code, Hosting, DNS, Domain, Tracking oder externe Dienste, Fehler oder Ausfälle externer Plattformen, nicht aktuelle Browser, Betriebssysteme oder Endgeräte, kundenseitige Inhalte oder Systeme, fehlende Updates, abgekündigte Drittanbieter-Dienste, Sicherheitsvorfälle außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers oder nicht genehmigte Erweiterungen verursacht werden.
10.6 Die Gewährleistung umfasst keine laufende Anpassung an künftige Browser-, Sicherheits-, Suchmaschinen-, KI-, Markt-, Gesetzes- oder Plattformänderungen.
§ 11 – Haftung
11.1 Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung des Auftragnehmers für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
11.2 Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – auf den typischerweise vorhersehbaren, unmittelbaren Schaden beschränkt. Die Gesamthaftung aus und im Zusammenhang mit einem Projekt ist der Höhe nach auf die vom Auftraggeber für dieses konkrete Projekt tatsächlich bezahlte Nettovergütung begrenzt. Bei laufenden Hosting- oder Betreuungsleistungen ist sie auf die vom Auftraggeber in den letzten 12 Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis tatsächlich bezahlten Nettoentgelte begrenzt.
11.3 Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Betriebsunterbrechung, Umsatzverlust, verlorene Geschäftschancen, Reputationsschäden, Ansprüche Dritter, Schäden aus Datenverlust sowie sonstige indirekte Vermögensschäden ausgeschlossen.
11.4 Bei Verlust von Daten haftet der Auftragnehmer – soweit überhaupt – nur für den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger und dem Risiko angemessener Datensicherung durch den Auftraggeber für die Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
11.5 Der Auftragnehmer haftet – soweit gesetzlich zulässig – nicht für die rechtliche Zulässigkeit oder Richtigkeit von Kundendaten, Inhalte, Pflichtangaben, Datenschutz- oder Wettbewerbsverstöße, Marken-, Urheber-, Bild- oder Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch Kundendaten, Verfügbarkeit oder Änderungen von Drittanbietern, Rankings, Indexierung, Sichtbarkeit, Leads, Anfragen, Umsätze, Buchungen, Conversion-Raten, Sicherheitslücken außerhalb seines Einflussbereichs, Schäden aufgrund fehlender Mitwirkung oder Schäden aufgrund von Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte.
11.6 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Personenschäden, vorsätzlich verursachte Schäden und sonstige Haftungen, die nach zwingendem Recht nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden dürfen.
§ 12 – Hosting, technische Betreuung, Laufzeit und Kündigung
12.1 Hosting, Domainverwaltung, technische Betreuung, Wartung, Monitoring, Backups, E-Mail-Dienste oder sonstige laufende Leistungen sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich im Angebot, einer Preisliste oder einer gesonderten Leistungsvereinbarung enthalten sind.
12.2 Für Hosting- und Betreuungsleistungen gilt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten ab Aktivierung der Leistung. Während dieser Mindestlaufzeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen.
12.3 Das Hosting- oder Betreuungsverhältnis verlängert sich nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit jeweils automatisch um weitere 12 Monate, sofern es nicht von einer Vertragspartei spätestens 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragsperiode in Textform gekündigt wird.
12.4 Laufende Hosting- und Betreuungsentgelte sind jährlich im Voraus fällig, sofern nicht ausdrücklich eine abweichende Zahlungsweise vereinbart wurde. Bei vorzeitiger Beendigung oder Nichtnutzung besteht kein Anspruch auf aliquote Rückerstattung bereits bezahlter Entgelte, soweit gesetzlich zulässig.
12.5 Der Auftragnehmer kann Entgelte für eine neue Vertragsperiode anpassen, wenn dies durch nachweisbare Änderungen von Infrastruktur-, Lizenz-, Sicherheits-, Energie-, Personal- oder Drittanbieterkosten sachlich gerechtfertigt ist. Die Anpassung wird mindestens 4 Monate vor Beginn der neuen Vertragsperiode in Textform angekündigt. Bei einer späteren Mitteilung gilt die bisherige Vergütung für die unmittelbar folgende Vertragsperiode weiter.
12.6 Der Auftragnehmer kann Hosting- und Betreuungsleistungen unter Einsatz geeigneter Hostinganbieter, Cloud-Plattformen oder Infrastrukturpartner erbringen. Eine unterbrechungsfreie, fehlerfreie oder jederzeit verfügbare Leistung wird nicht geschuldet. Der Auftragnehmer schuldet kein bestimmtes Service-Level, keine bestimmte Verfügbarkeit, keine feste Reaktionszeit außerhalb ausdrücklich vereinbarter Supportleistungen und keine Wiederherstellung innerhalb eines bestimmten Zeitraums.
12.7 Störungen, Ausfälle, Wartungen oder Leistungseinschränkungen von Hosting-, Cloud-, Netzwerk-, Domain-, E-Mail-, CDN-, DNS- oder sonstigen Drittanbieterdiensten stellen keinen Mangel der vom Auftragnehmer erbrachten Website- oder Entwicklungsleistung dar, soweit sie nicht vom Auftragnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
12.8 Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer nach vorheriger angemessener Mahnung berechtigt, laufende Leistungen einzuschränken, auszusetzen oder die Website vorübergehend offline zu nehmen. Daraus entstehen – soweit gesetzlich zulässig – keine Ansprüche des Auftraggebers.
12.9 Nach Ende eines Hosting- oder Betreuungsverhältnisses kann der Auftraggeber eine technische Übergabe oder Migration schriftlich anfragen. Diese ist nicht Bestandteil der laufenden Leistung und wird nach Aufwand gemäß § 6.6 verrechnet, sofern kein gesonderter Fixpreis vereinbart wird. Eine Übernahme in eine fremde Hostingumgebung ist nur geschuldet, soweit sie mit den eingesetzten Technologien ohne Herausgabe von Quellcode, Repositories oder internen Entwicklungsbestandteilen technisch möglich ist. Der Auftragnehmer schuldet keine Übergabe von Quellcode, Repositories, Deployment-Pipelines, Entwicklungsumgebungen oder internen Infrastrukturzugängen.
12.10 Nach vollständiger Zahlung offener Forderungen stellt der Auftragnehmer vorhandene kundenspezifische Inhalte und projektbezogene Daten in angemessener Form zur Verfügung, soweit dies technisch möglich und vom vereinbarten Leistungsumfang umfasst ist. Sicherungen werden nach den regulären Lösch- und Überschreibungszyklen der eingesetzten Systeme behandelt; eine Wiederherstellung nach Vertragsende ist nicht geschuldet.
12.11 Domainregistrierungen, E-Mail-Postfächer und Drittanbieter-Accounts sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden. Soweit möglich, sollen Domains auf den Auftraggeber registriert werden. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der Registrierungsdaten und die Kosten externer Anbieter, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
§ 13 – Drittanbieter und externe Dienste
13.1 Für externe Dienste, Plattformen, Schnittstellen, APIs, Softwarelizenzen, Buchungssysteme, Zahlungsanbieter, Newsletterdienste, Analyse-Tools, Karten-, Bewertungs- und Trackingdienste sowie vergleichbare Leistungen gelten die jeweiligen Bedingungen der Drittanbieter.
13.2 Die Kosten externer Dienste trägt grundsätzlich der Auftraggeber, sofern nicht ausdrücklich eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Der Auftragnehmer kann externe Kosten im Auftrag des Auftraggebers weiterverrechnen, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
13.3 Der Auftragnehmer haftet – soweit gesetzlich zulässig – nicht für Verfügbarkeit, Preisänderungen, Funktionsänderungen, Kündigungen, Sperren, Sicherheitsvorfälle, Datenschutzpraktiken oder technische Störungen externer Dienste.
13.4 Der Auftraggeber ist für die rechtlichen, organisatorischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen der Nutzung externer Dienste verantwortlich, insbesondere für erforderliche Verträge, Einwilligungen, Datenschutzhinweise und Auftragsverarbeitungsvereinbarungen.
§ 14 – SEO, lokale Sichtbarkeit, KI-Suche und Marketing
14.1 Suchmaschinenoptimierung, technische SEO-Grundlagen, strukturierte Daten, Content-Struktur, interne Verlinkung, lokale Optimierung oder Optimierung für KI-gestützte Suchsysteme dienen ausschließlich der Verbesserung der technischen und inhaltlichen Ausgangslage.
14.2 Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie für bestimmte Rankings, Indexierung, Aufnahme in Suchmaschinen, Darstellung in Google AI Overviews, AI Mode oder vergleichbaren Systemen, lokale Sichtbarkeit, Anzahl von Anfragen, Conversion-Raten, Umsätze, Kundengewinnung, Social-Media-Sichtbarkeit oder Werbeerfolg.
14.3 Suchmaschinen, KI-Systeme, Plattformen und Werbenetzwerke entscheiden eigenständig über Rankings, Indexierung, Darstellungen, Richtlinien, Freigaben und Sichtbarkeit. Änderungen dieser Systeme liegen außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers.
14.4 Empfehlungen, Prognosen, Chancen, Zielsetzungen und Optimierungshinweise des Auftragnehmers stellen keine Erfolgsgarantie dar.
§ 15 – Datenschutz und Auftragsverarbeitung
15.1 Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur Einhaltung der jeweils anwendbaren Datenschutzbestimmungen.
15.2 Soweit der Auftragnehmer im Rahmen einer Leistung personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet und eine Auftragsverarbeitung vorliegt, schließen die Parteien vor Beginn der betreffenden Verarbeitung eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung.
15.3 Der Auftraggeber bleibt grundsätzlich Verantwortlicher für die rechtmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten über seine Website, Formulare, Newsletter, Terminbuchungen, Tracking-Lösungen, Cookies, Kundendatenbanken und sonstige Systeme.
15.4 Der Auftragnehmer übernimmt keine Rechtsberatung und keine Prüfung der Datenschutzkonformität der Website, der Cookie- oder Consent-Konfiguration, der eingesetzten Dienste oder der bereitgestellten Rechtstexte, sofern dies nicht ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde.
15.5 Der Auftraggeber stellt erforderliche Datenschutzhinweise, Einwilligungstexte, Auftragsverarbeitungsvereinbarungen und sonstige rechtliche Unterlagen rechtzeitig bereit.
§ 16 – Nutzungsrechte, Quellcode und Repositories
16.1 Mit vollständiger Zahlung aller offenen Forderungen erhält der Auftraggeber an den individuell für ihn erstellten finalen Arbeitsergebnissen ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht zur Nutzung für den eigenen Unternehmensauftritt. Dies umfasst die Nutzung der finalen Website, der vereinbarten individuellen Gestaltung sowie der vereinbarten kundenspezifischen Texte und Funktionen.
16.2 Das Urheberrecht sowie sämtliche nicht ausdrücklich eingeräumten Rechte verbleiben beim Auftragnehmer. Der Auftraggeber erhält kein Eigentum an der Entwicklung, sondern ausschließlich die in diesem Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte.
16.3 Nicht übertragen werden insbesondere Rechte an allgemeinen Konzepten, Methoden, Know-how, Templates, Frameworks, Komponenten, Bibliotheken, Quellcode-Bausteinen mit allgemeinem Charakter, Entwicklungsmustern, wiederverwendbaren Designsystemen, internen Tools, Open-Source-Komponenten, Drittanbieter-Software, Stockmaterial, Schriftlizenzen, externen Assets und Diensten.
16.4 Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Herausgabe oder Zugriff auf Quellcode, GitHub- oder sonstige Repositories, Branches, Commits, Entwicklungsumgebungen, CI/CD-Pipelines, Deployment-Konfigurationen, Serverzugänge, API-Schlüssel oder interne technische Dokumentationen. Eine Übergabe solcher Bestandteile ist nur geschuldet, wenn sie im jeweiligen Angebot ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
16.5 Der Auftragnehmer bleibt berechtigt, allgemeines Wissen, technische Konzepte, wiederverwendbare Komponenten, Methoden, Muster und nicht kundenspezifische Bestandteile auch für andere Projekte zu verwenden.
16.6 Nutzungsrechte an Drittanbieter-Inhalten, Stockmaterialien, Schriften, Bildern, Videos, Plugins, APIs oder Software richten sich ausschließlich nach den jeweiligen Lizenzbedingungen der betreffenden Anbieter.
16.7 Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte beim Auftragnehmer. Der Auftraggeber darf die Leistung bis dahin nicht produktiv nutzen, veröffentlichen, an Dritte übertragen oder vervielfältigen lassen.
16.8 Der Auftraggeber bleibt Inhaber seiner selbst bereitgestellten Inhalte, Marken, Logos, Daten und sonstigen Unterlagen.
§ 17 – Referenznutzung
17.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, fertiggestellte Projekte, Marken, Logos, Screenshots, Links und Projektbeschreibungen zu Referenz- und Eigenwerbezwecken zu verwenden, insbesondere auf Websites, in Portfolios, Social Media, Angebotsunterlagen, Präsentationen, Case Studies, Fachpublikationen und Wettbewerben.
17.2 Der Auftraggeber kann einer Referenznutzung vor Projektbeginn oder spätestens vor der ersten Veröffentlichung in Textform widersprechen. Ein Widerspruch gilt nur für zukünftige Veröffentlichungen und berührt bereits rechtmäßig erfolgte Veröffentlichungen nicht rückwirkend.
§ 18 – Vertraulichkeit
18.1 Beide Vertragsparteien verpflichten sich, nicht öffentlich bekannte Geschäfts-, Preis-, Strategie-, Zugangs-, Kunden-, Projekt- und technische Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nur zur Vertragsdurchführung zu verwenden.
18.2 Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die bereits öffentlich bekannt sind, ohne Vertragsverletzung öffentlich werden, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen offengelegt werden müssen.
§ 19 – Stornierung, Projektabbruch und außerordentliche Beendigung
19.1 Der Auftraggeber kann ein beauftragtes Projekt jederzeit in Textform stornieren oder abbrechen.
19.2 Im Fall einer Stornierung oder eines Projektabbruchs durch den Auftraggeber ist der Auftragnehmer berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen, bereits reservierten Kapazitäten, vorbereiteten Konzepte, Entwürfe, technischen Arbeiten, Auslagen und sonstigen Aufwand abzurechnen.
19.3 Bereits geleistete Anzahlungen werden mit den bis zum Zeitpunkt der Stornierung erbrachten Leistungen und dem vereinbarten Aufwand verrechnet. Übersteigt der Abrechnungsbetrag die Anzahlung, ist der Differenzbetrag fällig. Ein Anspruch auf Herausgabe oder Nutzung nicht vollständig bezahlter Entwürfe oder Arbeitsergebnisse besteht nicht.
19.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu beenden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei erheblichem Zahlungsverzug, wiederholt fehlender Mitwirkung, rechtswidrigen oder rechtsverletzenden Inhalten, unzulässiger Nutzung, Insolvenz oder erkennbarer Zahlungsunfähigkeit sowie schwerwiegender Verletzung vertraglicher Pflichten vor.
19.5 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 20 – Höhere Gewalt
20.1 Ereignisse höherer Gewalt oder sonstige Umstände außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers, insbesondere Naturereignisse, Ausfälle von Infrastruktur, Hacker- oder Cyberangriffe, Pandemien, Streiks, behördliche Maßnahmen, Krieg, Ausfall von Hosting- oder Cloud-Diensten, Stromausfälle oder erhebliche Störungen von Telekommunikationsnetzen, befreien den Auftragnehmer für die Dauer und im Umfang der Auswirkungen von seinen Leistungspflichten.
20.2 Zeitpläne und Fristen verlängern sich entsprechend.
§ 21 – Textform
21.1 Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden, Freigaben, Kündigungen und Zusatzaufträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform, insbesondere per E-Mail. Eine Kündigung von Hosting- oder Betreuungsleistungen ist an hallo@deine-firmenwebsite.at zu richten, sofern keine andere Adresse ausdrücklich bekannt gegeben wurde.
21.2 Mündliche Absprachen sind nur verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer in Textform bestätigt werden.
§ 22 – Anwendbares Recht und Gerichtsstand
22.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
22.2 Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – das sachlich zuständige Gericht in Klagenfurt am Wörthersee ausschließlich zuständig.
§ 23 – Salvatorische Klausel
23.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchsetzbar oder nichtig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
23.2 Anstelle der unwirksamen, undurchsetzbaren oder nichtigen Bestimmung gilt eine rechtlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.
§ 24 – Kontakt
- deine-firmenwebsite.at
- Fabian Johannes Gadner
- Fleischmarkt 16, 9020 Klagenfurt am Wörthersee, Österreich
- E-Mail: hallo@deine-firmenwebsite.at
- Telefon: 0664 5322590
- UID: ATU81339856